Das Gesetz über die Rechte und Pflichten des Patienten unterstreicht die Aspekte, die in Zusammenhang mit der Patientenaufklärung, den Modalitäten für den Informationsaustausch und dem Treffen einer – im Rahmen des Möglichen gemeinsamen – Entscheidung stehen.
Einerseits soll sichergestellt werden, dass die Grundrechte des Patienten (Selbstbestimmung, Unversehrtheit) gewahrt bleiben, andererseits soll im Interesse einer qualitativ hochwertigen Behandlung eine Partnerschaft aufgebaut werden können.
Ziel der Aufklärung ist es, den Patienten über seinen Gesundheitszustand zu unterrichten und ihm dadurch zu ermöglichen, gemeinsam mit dem Behandler, Entscheidungen zu seiner Gesundheit zu treffen, die seiner Einschätzung nach in seinem Interesse sind.
Im Folgenden finden Sie nähere Erläuterungen zum Recht auf Auskunft und seinem Gegenteil, dem Recht auf Nichtwissen. Diese Rechte sind gesetzlich verankert und gelten unabhängig von aktuellen Entscheidungen.
Im Gesetz über die Rechte und Pflichten des Patienten wird die Pflegebeziehung als partnerschaftliche Beziehung gesehen, die auf einem gegenseitigen Informationsaustausch beruht. Dieses Vertrauensverhältnis mündet idealerweise in einen partnerschaftlichen Entscheidungsprozess, bei dem die Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.
Es geht nicht darum, den Patienten zu stärken, den Gesundheitsdienstleister zu konfrontieren, sondern Ihm zu ermöglichen eine gleichberechtigte Partnerschaft mit ihm aufzubauen.
Wie auch immer der Entscheidungsprozess abläuft, ist die vorherige freie und informierte Einwilligung des Patienten in der Regel immer erforderlich.
Unter bestimmten, streng geregelten Bedingungen, kann die Aufklärung des Patienten im Interesse der Wahrung seines Gesundheitszustandes angepasst oder eingeschränkt werden (Diagnoseaufklärungsgespräch; therapeutische Ausnahme).
Der Wissenschaftliche Beirat im Gesundheitswesen (Conseil scientifique du domaine de la santé) hat im Oktober 2017 eine generelle Empfehlung betreffend die Information von Patienten über ihren Gesundheitszustand veröffentlicht.